Fragen über Fragen.
Wir haben einige Antworten!
Bei einer Reise mit einem Wohnmobil kommen häufig bei unerfahrenen Campern einige Fragen auf. Das ist kein Problem! Wir haben für dich einige häufige Fragen zusammengefasst und beantwortet.
Hierbei spielen das Alter sowie der Führerschein eine Rolle. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sein. Der Mieter muss neben dem gültigen Ausweis auch einen gültigen Führerschein der Klasse 3 bzw. der Klasse B vorweisen können. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und mindestens ein Jahr im Besitz der Fahrererlaubnis sein.
Je nach Fahrzeug und Fahrweise verbraucht ein Reisemobil zwischen 9 und 15 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Die Versorgung mit Energie fürs Kochen und Heizen erfolgt durch Flüssiggas. Eine 11 Kilo Gasflasche hält bei täglichem Heizen rund vier Tage. Im Sommer kommt man damit ca. einige Wochen aus. Eine Flaschenfüllung kostet zwischen 15 und 20 Euro.
Eine Nacht auf einem Reisemobilstellplatz kostet zwischen 5 und 15 Euro plus Strom und Frischwasser. Ausgewiesene Campingplätze bieten mehr und das Übernachten kostet auf solchen Plätzen rund 30 Euro. Top-ausgestattete Luxuscampingplätze können auch schon mal mit mehr als 50 Euro die Nacht kosten.
Auf keinen Fall, das ist gesetzlich verboten. Wie im PKW müssen alle Insassen angeschnallt auf ihren Plätzen sitzen, und zwar nur auf den für die Fahrt zugelassenen Sitzplätzen mit entsprechendem Sicherheitsgurt.
Im Vergleich zum PKW kann im Reisemobil viel mehr Gepäck mitgenommen werden.
Auch ist es kein Problem größeres Equipment wie Fährräder, Snowboards oder Surfboards zu transportieren. Allerdings muss die zulässige Gesamtmasse, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, beachtet werden. Beim Bepacken des Wohnmobils ist folgendes zu beachten:
· Achten sie auf die zulässige Gesamtmasse (im Fahrzeugschein eingetragen)
· Packlisten mit Gewichten sind hilfreich. Vergessen Sie Frischwasser und Flüssiggas bei der Gewichtskalkulation
· Bei einem Reisemobil dürfen die Achslasten nicht überschritten werden
· Die Beladung muss richtig verteilt werden: Schweres kommt nach unten und Leichtes nach oben
· Verstauen Sie schwere Sachen möglichst in der Nähe der Achse
· Die Ladung muss unbedingt gegen Verrutschen gesichert werden
Sie erhalten mittlerweile an vielen Tankstellen, Campingplätzen und an Ver- und Entsorgungsstationen Frischwasser zum Auffüllen. Es wird in den meisten Fällen nur ein kleines Entgelt für das Auftanken des Frischwassers gefordert. Mit der Übergabe des Fahrzeugs erhalten Sie eine volle 11 kg Gasflasche, welche Sie ohne eine weitere Berechnung leer zurückbringen können. An vielen Tankstellen und den meisten Campingplätzen haben Sie die Möglichkeit die Gasflaschen wieder aufzufüllen. Zu beachten ist dabei, dass im Ausland unterschiedliche Anschlüsse und Gasflaschen vorhanden sind und Sie z.B. zum Befüllen einer deutschen Gasflasche einen Adapter benötigen, über den Sie sich direkt in Ihrer Anmietstation informieren können.
Wir bieten ein passendes Paket an. Darüber kann z.B. der Selbstbehalt reduziert werden bei einem Schaden oder Unfall. Auch eine Reiserücktrittversicherung empfiehlt sich, da bei einer Stornierung Stornokosten anfallen.
Die Mitnahme von Haustieren muss in allen Fällen individuell vereinbart werden. Bitte merken Sie bei der Anfrage an, dass sie ihr Haustier mitnehmen wollen und schreiben sie auf, um welche Art von Haustier es sich handelt. Auf die Anfrage werden wir dann schnellstmöglich antworten.
In Deutschland ist das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ dort erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist. Einmaliges Übernachten umfasst in der Regel einen Zeitraum von bis zu zehn Stunden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hierbei das Herausdrehen der Markise oder auch die Aufstellung von Campingstühlen und Tischen nicht gestattet ist – also alles, was unter den Begriff „campingähnliches Verhalten“ fällt. In anderen europäischen Ländern gibt es keine einheitliche Regelung zum freien Campen. Daher sollte man sich im Vorfeld unbedingt über die Vorschriften der jeweiligen Reiseländer informieren.
Bitte kontaktiere uns sofort. Der Schaden muss sofort gemeldet werden und nicht erst bei Fahrzeugrückgabe.
Bitte melden sie sich frühzeitig bei uns, falls sie am Tag der Rückgabe zu spät kommen.
Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsgeld in Höhe von 50€ pro angefangene Stunde. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.
In der Regel sind alle Fahrzeuge zwischen 130 und 150 Stundenkilometer schnell.
Keine Frage soll unbeantwortet bleiben.
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